Seit dem 24. April 1998 wurde der Strommarkt in Deutschland liberalisiert. Was heißt das für Privathaushalte? Da an diesem Tag das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft trat, übrigens nach europarechtlichen Vorgaben, können Sie Ihren Stromanbieter selbst wählen.
Hier können Sie das Gesetz nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/index.html
Sie müssen beim Wechsel keine Angst haben, zwischenzeitlich ohne Strom dazusitzen, da ihnen die gesetzliche Versorgungssicherheit die Versorgung garantiert. Das heißt Sie bekommen in jedem Fall Strom von ihren lokalen Versorger, auch dann, wenn zum Beispiel ihr neuer Versorger Insolvenz angemeldet hat.
Eigentlich bleibt für Sie alles beim Alten, mit dem Unterschied das sie Geld sparen. Dieser zusätzliche Konkurrenzkampf unter den Versorgern sorgt natürlich weiterhin für einen günstigeren Strompreis auf dem Markt.
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